Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
Starten Sie zusammen mit uns in die E-Scooter-Saison
E-Scooter mit Straßenzulassung sind seit Mitte 2019 im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland erlaubt. Als Voraussetzung des Betriebs ist eine Haftpflichtversicherung wie es die Gesetzesgrundlage verlangt.
Nach der Gesetzeslage besteht für E-Scooter eine Versicherungspflicht:
laut Gesetz dürfen Elektro-Scooter ohne Versicherung nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Art des E-Scooter oder Rollers spielt dabei keine Rolle, ausschlaggebend ist, dass für das Gefährt eine Betriebserlaubnis (ABE), Einzelbetriebserlaubnis (EBE) oder Certificate of Conformity (COC) nach § 20 StVZO vorliegt. Nur dann ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für diese Elektrokleinstfahrzeuge möglich.
Auch weitere Elektrofahrzeuge können ganz individuell abgesichert werden wie Beispielsweise Segway´s, Golfkarts oder auch andere Elektrokleistfahrzeuge.
Wir finden die passende Absicherung um Ihnen ein sicheres Gefühl beim Fahren zu bieten.
Makler Jörg Ochs
Im Flur 8
67742 Heinzenhausen
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