Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
Niemand denkt gerne darüber nach, wie sich das eigene Leben bzw. die Lebensumstände ändern würden, wenn er oder sie pflegebedürftig werden. Unstrittig ist, dass das Risiko, ein Pflegefall zu werden, steigt: Zunehmende Lebenserwartung sowie immer bessere medizinische Versorgung tragen, so erfreulich beides grundsätzlich auch sein mag, mit dazu bei. Allgemeingut ist inzwischen sicherlich auch, das „die Pflege“ sehr teuer ist. Vorsorglich wurde vor einigen Jahren die gesetzliche Pflegepflichtversicherung geschaffen, die zwischen verschiedenen Pflegegraden unterscheidet und zumindest einen Teil der entstehenden Kosten finanziell abfedern kann. In der Regel, und vor allem dann, wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich wird, reichen diese Mittel jedoch vorne und hinten nicht aus.
In manchen Fällen werden die Leistungen für die Unterbringung in ein Pflegeheim zunächst vom Sozialamt vorgestreckt. Aber dieses holt sich die Ausgaben im Nachhinein wieder zurück und zwingt die Pflegebedürftigen zum Verkauf des Einfamilienhauses, zur Auflösung von Vermögen oder zur Veräußerung privater Besitztümer. Besonders hart trifft es die direkten Verwandten, v. a. die Kinder, die für die Pflegekosten der Eltern einzustehen haben, wenn deren Vermögenswerte aufgebraucht sind.
Schieben Sie es nicht auf die lange Bank, sich mit dem Thema zu befassen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren persönlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln, empfehlen Ihnen den passenden Anbieter.
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