Feiern im (gemieteten) Vereinsheim - Versicherungsschutz außer Haus

30.11.2020

Deutschland ist das Land der Vereine: Rund 600.000 wurden 2019 gezählt, davon alleine 90.000 Sportvereine. Von bekannten Automobilclubs über Tierzuchtvereine bis hin zu spirituellen Vereinigungen lässt sich der Bogen der Vereinszwecke schlagen – sogar sehr weit darüber hinaus.

Der Stolz vieler Vereine und zugleich regelmäßiger Treffpunkt sind eigene Vereinsheime. Neben ernsthaften und wichtigen Sitzungen des Vorstands und/oder der Mitglieder werden die Vereinsräume gerne für Feiern genutzt, teils auch zu diesem Zwecke vermietet. Für derlei Unterfangen sollte es am richtigen Versicherungsschutz nicht fehlen. Wer genau in einem Schadensfall gegebenenfalls in Haftung genommen werden kann, hängt von den Umständen der Feier ab.

Der Verein ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass der sogenannten Verkehrssicherungspflicht genüge getan wird. Er muss also dafür sorgen, dass vom Gebäude keinerlei Gefahren ausgehen: Wege müssen gesichert sein, Treppen über stabile Geländer verfügen, die Ausleuchtung muss stimmen und vom Dach sollten zu keiner Zeit Ziegel oder Schneelawinen rutschen können. Ein verbleibendes Restrisiko lässt sich mit einer entsprechenden Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung decken.

Richtet der Verein eine Feier in eigener Sache aus, ist eine entsprechende Vereinshaftpflichtversicherung ein Muss. Die Privathaftpflichtversicherungen des Vorstands oder der Mitglieder greifen im Schadensfall jedenfalls nicht. Funktionierender Schutz ist wichtig: die Haftung ist persönlich und bleibt unbegrenzt lebenslang bestehen.

Werden die Räume des Vereins beispielsweise an ein Vereinsmitglied für eine private Feier vermietet, unterliegt er ungeachtet dessen weiterhin seiner Verkehrssicherungspflicht. Allerdings ist hinsichtlich der Veranstaltung aus der Haftung: Hier trägt der Veranstalter bzw. Ausrichter der Feier die Verantwortung. Damit die Feier für den Ausrichter nicht zu einem finanzielle Fass ohne Boden werden kann, sollte das Risiko mit einer passenden Haftpflichtpolice auf einen Versicherer übertragen wird. Ein unabhängiger Versicherungsmakler weiß, wie der richtige Schutz gestaltet werden muss.

Kontakt

Makler Jörg Ochs
Im Flur 8
67742 Heinzenhausen

Tel.: 0 63 82 8 66 32 60
Fax: 0 63 82 / 99 32 61

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