Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
26.06.2018
Reiseversicherungen leisten eine finanzielle Entschädigung dann, wenn der vorgesehene Urlaub wegen „unerwartet schwerer“ Erkrankung nicht angetreten oder nach Antritt am Urlaubsziel abgebrochen werden muss.
Weil es um die Frage, wann eine „unerwartet schwere“ Erkrankung tatsächlich vorliegt, in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen von Versicherten und Versicherern gab, habe die Versicherungsunternehmen mit einer Ergänzung ihrer Versicherungsbedingungen um Beispiel und Erläuterungen für mehr Klarheit gesorgt:
Wer sich in die Details vertiefen möchte, kann in den Versicherungsbedingungen nachlesen (https://www.gdv.de/de/ueber-uns/unsere-services/musterbedingungen-23924)
Quelle: Meldung des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Makler Jörg Ochs
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