Das dritte Auge - Dashcam im Auto als Beweismittel zulässig
04.06.2018
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 15. Mai 2018 ein Grundsatzurteil gefällt. Der BGH entschied, dass Aufnahmen von Autokameras als Beweismittel bei Unfällen künftig zulässig sind (VI ZR 233/17). Fortwährendes Aufzeichnen des Geschehens auf der Straße ist weiterhin unzulässig.