Verbesserungen für gesetzlich Krankenversicherte ab 2019
01.10.2018
Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den gesamten Versicherungsbeitrag ab 2019 zu gleichen Teilen aufbringen. Bislang galt das nur für den allgemeinen Beitragssatz, nicht jedoch für den kassen-individuellen Zusatzbeitrag.