Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: BGH-Urteil fordert klare Formulierungen
30.11.2016
Konsequenz aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2016 (BGH, Az.: XII ZB 61/16): Wer sicher gehen will, das bereits angefertigte Verfügungen bzw. Vollmachten im Fall der Fälle als Handlungsgrundlage von Angehörigen oder behandelnden Ärzten akzeptiert werden, sollte die Schriftstücke nochmals prüfen und ggfs. anpassen.